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Wahlhebamme oder Privatspital? Was wirklich sinnvoll ist – und was es kostet

Wer eine Geburt plant, stellt sich früher oder später die Frage: Möchte ich eine Wahlhebamme mit Rufbereitschaft – oder lieber in einem Privatspital entbinden? Beides kann gut und richtig sein. Doch die Unterschiede sind groß – in Bezug auf Betreuung, Kosten und Versicherungsleistung.

🤱 Wahlhebamme mit Rufbereitschaft: Individuell – aber selbst zu zahlen?

Viele Schwangere wünschen sich eine Hebamme, die sie bereits vor der Geburt kennenlernen – und die dann auch während der Geburt für sie da ist. Diese sogenannte Wahlhebamme mit Rufbereitschaft ist in Österreich weit verbreitet, aber teuer: Je nach Region und Leistungsumfang kostet sie zwischen 1.700 und 2.000 Euro.

Was viele nicht wissen: Diese Leistung wird von privaten Krankenversicherungen nur in bestimmten Tarifen und in unterschiedlicher Höhe mitfinanziert. Die Bandbreite reicht – je nach Anbieter und Tarif – von pauschalen Beiträgen (z. B. 460 € pro Geburt) bis hin zur vollen Kostenübernahme bei wenigen, hochpreisigen Varianten. In manchen Tarifen sind Hebammenleistungen überhaupt nicht enthalten.

Eine verbindliche Aussage ist deshalb nicht möglich – entscheidend ist, welcher Tarif gewählt wurde und wann der Abschluss erfolgte.

🏥 Geburt im Privatspital: Hebammenleistung inklusive

Wer in einem Privatspital entbindet, braucht keine Wahlhebamme – denn dort sind angestellte Hebammen fix im Team. Und: Sie betreuen meist nur eine oder zwei Gebärende gleichzeitig. Der Betreuungsschlüssel ist also deutlich besser als in öffentlichen Spitälern, wo eine Hebamme oft vier bis sechs Frauen gleichzeitig betreut.

Die Kosten für die Geburt im Privatspital – inklusive Hebammenleistung – werden von der privaten Krankenversicherung im Rahmen der stationären Sonderklasse-Leistung übernommen. Auch hier gilt: Die konkrete Leistung hängt vom gewählten Tarif ab. In der Regel sind Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arztwahl und direkte Abrechnung mit dem Spital inkludiert.

Ein Vorteil dabei: Es ist keine separate Vorauszahlung für die Geburt nötig – im Gegensatz zur Wahlhebamme, bei der oft eine Anzahlung gefordert wird.

đź’ˇ Was ist sinnvoller?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten – jede Frau hat eigene Vorstellungen von ihrer Geburt. Dennoch lohnt es sich, einige Punkte zu vergleichen:

 

Wahlhebamme mit Rufbereitschaft

Privatspital mit PKV

Betreuungsverhältnis

1:1 – bei Verfügbarkeit

1:1 oder 1:2 – fix vorgesehen

Kostenträger

meist privat zu zahlen

stationär über PKV (tarifabhängig)

Planungssicherheit

stark vom Kalender der Hebamme abhängig

hohe Planbarkeit & fixe Struktur

Gesamtkosten

1.700–2.000 €

meist durch PKV gedeckt

VerfĂĽgbarkeit

regional begrenzt

Privatkliniken in vielen Bundesländern

🕰️ Der richtige Zeitpunkt für den Einstieg in die PKV

Auch wenn Sie bereits schwanger sind, ist ein Einstieg in die Sonderklasse-Versicherung möglich – bis 6 Wochen vor dem Geburtstermin. Je früher Sie sich entscheiden (idealerweise bis zur 20. SSW), desto mehr Auswahl und Leistungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung.

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