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Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung rund um die Schwangerschaft

Diese Seite wurde am von Gerhard Scheynost, Geschäftsführer PRIVATpatient.at für Sie auf Aktualität geprüft.

Eine Schwangerschaft bringt viel Freude, aber auch viele Fragen mit sich, besonders wenn es um die beste medizinische Versorgung und die damit verbundenen Kosten geht. Bei  ist es unser Ziel, Ihnen nicht nur Sicherheit durch umfassenden Versicherungsschutz zu bieten, sondern auch für Klarheit und Unterstützung bei all Ihren Anliegen zu sorgen. Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen & Antworten rund um private Krankenversicherung für Schwangerschaft & Entbindung.

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Die häufigsten Fragen rund um
Schwangerschaft & Entbindung

Ich bin bereits schwanger: Kann ich jetzt noch eine PKV abschließen?

 

Ja. Auch mit bestehender Schwangerschaft ist ein Einstieg mit Sofortschutz möglich – allerdings nur in den dafür vorgesehenen Tarifkombinationen.

Machbar: Sonderklasse (stationär) + Wahlarzt (ambulant) – bei manchen Anbietern auch nur Sonderklasse
Nicht erhältlich: Wahlarzt „allein“ bei bestehender Schwangerschaft

Damit Schwangerschaft & Entbindung trotz bestehender Schwangerschaft ohne 9-Monats-Wartezeit gedeckt sind, gibt es zwei Wege:

  • mit Prämienzuschlag oder
  • mit verpflichtender Mitversicherung von Partner + Baby (dafür ohne Zuschlag)

Wichtig: Die normale Gesundheitsprüfung gilt trotzdem – andere Befunde können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.

Bis wann kann ich in der Schwangerschaft realistisch noch starten?

Grundsätzlich: je früher, desto besser. Zwei Zeitfenster sind in der Praxis entscheidend:

Optimal bis zur 20. SSW: größte Tarifauswahl, genug Zeit für die Abwicklung
⚠️ Spätestens bis 6 Wochen vor dem EGT: danach wird’s riskant, weil Antrag, Risikoprüfung und Polizzierung dauern – und Babys auch gerne früher kommen

Merksatz: Bis SSW 20 haben Sie die meisten Optionen – 6 Wochen vor EGT ist die letzte sinnvolle Deadline.

Welche Wartezeiten gelten – und wann fällt die 9-Monats-Wartezeit weg?

Bei Schwangerschaft & Entbindung gibt es die Besondere Wartezeit von 9 Monaten, wenn die Schwangerschaft beim Versicherungsstart bereits besteht. Ohne Sonderregelung wäre diese Schwangerschaft/Entbindung nicht gedeckt.

Die 9-Monats-Wartezeit kann trotzdem entfallen, wenn Sie – je nach Anbieter – eine der beiden Varianten wählen:

  • Prämienzuschlag oder
  • Mitversicherung von Partner + Baby (ohne Zuschlag)

Merksatz: Bei bestehender Schwangerschaft entscheiden Sie zwischen: Zuschlag oder Partner+Baby.

Was übernimmt die private Krankenversicherung in der Schwangerschaft konkret?

Wenn Ihr Tarif Schwangerschaft & Entbindung ohne Wartezeit umfasst, sind typischerweise folgende Bereiche abgedeckt (je nach Tarif):

  • Ambulante Schwangerschaftsleistungen (Kontrollen, Untersuchungen, Befunde, Vorsorge)
  • Zusätzliche Diagnostik / Pränataldiagnostik (im Tarif Wahlarzt enthalten)
  • Komplikationen in der Schwangerschaft (ambulant und – falls nötig – stationär)
  • Stationäre Aufenthalte in der Sonderklasse (auch „zur Abklärung“ oder aus medizinischen Gründen)
  • Entbindung als zentraler Leistungsfall (inkl. Wahlmöglichkeiten laut Tarif)
  • Hebamme im Spital als Teil der stationären Betreuung; Wahlhebamme/Rufbereitschaft meist nicht bzw. nur eingeschränkt

Wichtig: Welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden, hängt vom Tarif ab – entscheidend ist, dass das für Ihre Schwangerschaft klar definiert ist.

Zahlt die Krankenzusatzversicherung Organscreening, NIPT & andere pränataldiagnostische Untersuchungen?

Ja – und genau bei Pränataldiagnostik ist PKV besonders relevant: Diese Untersuchungen sind nicht Teil des Eltern-Kind-Pass-Programms. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa bei erhöhtem Risiko (z. B. Alter > 35 / Vorbelastung) oder bei konkretem Verdacht.

Praxisfolge:

  • Für pränataldiagnostische Untersuchungen zur Risikoabschätzung/Diagnose (Organscreening, NIPT, Spezialdiagnostik) ersetzt die PKV typischerweise 80 % des Rechnungsbetrags – jeweils bis zur tariflichen Jahreshöchstleistung.

Sind Schwangerschafts­komplikationen und Erkrankungen im Wochenbett mitversichert?

Ja – sofern Schwangerschaft & Entbindung ohne Wartezeit gedeckt sind, sind auch medizinisch notwendige Komplikationen und Wochenbett-Erkrankungen mitversichert.

Typische Beispiele (tarifabhängig):

  • Ambulante Abklärungen/Behandlungen (Kontrollen, Labor, Medikamente, Therapien)
  • Stationäre Aufnahme, wenn medizinisch notwendig – dann greift die Sonderklasse laut Tarif
  • Behandlung im Wochenbett, wenn erforderlich

Wichtig: Voraussetzung ist immer medizinische Notwendigkeit und eine entsprechende Tarifdeckung.

Kann ich Ärztin/Arzt und Klinik für die Entbindung frei wählen?

Ja – wenn Schwangerschaft & Entbindung ohne Wartezeit gedeckt sind, haben Sie bei der Entbindung echte Wahlmöglichkeiten:

  • Arztwahl: Sie entscheiden, wer Sie betreut
  • Spitalswahl: Sonderklasse im öffentlichen Krankenhaus oder Entbindung im Privatspital
  • Unterbringung: je nach Tarif im Ein- oder Zweibettzimmer mit Hotelkomfort, mehr Ruhe und maximaler Privatsphäre
  • Abwicklung: In allen Vertragsspitälern gilt die Kostenübernahmegarantie mit Direktverrechnung – ohne Vorleistung

Kurz: Sie planen die Entbindung aktiv, statt sich dem System anzupassen.

Funktioniert die Entbindung im Privatspital auch bei Wunschkliniken?

Ja. Mit PKV ist die Geburt im Privatspital ganz normal möglich – inklusive Wunschklinik, weil alle österreichischen Kliniken mit Geburtshilfe (öffentlich und privat) in der Praxis als Vertragsspitäler geführt werden.

Das bringt Ihnen:

✅ echte Wahlfreiheit (Privatklinik oder Sonderklasse im öffentlichen Krankenhaus)
✅ Direktverrechnung mit Kostenübernahmegarantie
✅ keine Überraschungen: Für Sonderklasse/Privatklinik braucht es eine Geburtsanmeldung – dabei wird die PKV abgefragt und die Kostenübernahme vorab geklärt

Übernimmt die private Krankenversicherung jede Geburtsmethode – auch Wunschkaiserschnitt?

Ja – wenn eine vollwertige Sonderklasse inklusive Kostenübernahme für Schwangerschaft/Entbindung vorhanden ist, sind alle Geburtsmethoden abgedeckt: Spontangeburt, Kaiserschnitt und Wunschkaiserschnitt.

In der Praxis bedeutet das:

✅ Kostenübernahme unabhängig von der Methode
✅ Sonderklasse-Vorteile wie Arzt-/Spitalswahl und Ein-/Zweibettzimmer (je nach Tarif)
✅ Direktverrechnung in Vertragsspitälern ohne Vorleistung

Hebamme: Was zahlt die PKV – und was gilt bei Rufbereitschaft?

Kurz: Hebamme im Spital ist abgedeckt – Wahlhebamme mit Rufbereitschaft meist nicht oder nur teilweise.

Hebamme im Privatspital/Sonderklasse: Teil der stationären Leistung rund um die Entbindung → Kosten werden übernommen
⚠️ Wahlhebamme / Rufbereitschaft: von der PKV nicht oder nur eingeschränkt gedeckt

Gut zu wissen: Im Privatspital ist der Betreuungsschlüssel deutlich besser – eine Hebamme betreut meist nur 1 bis maximal 2 Gebärende gleichzeitig.

Welche Bausteine sind bei bestehender Schwangerschaft wirklich sinnvoll?

Wenn Sie bereits schwanger sind und Sofortschutz wollen, ist die sinnvolle Auswahl sehr klar:

Sinnvoll & realistisch:

  • Sonderklasse (stationär) inkl. Schwangerschaft/Entbindung als Kernschutz
  • Optional: Einbettzimmer-Upgrade, wenn Sie ein Familienzimmer und maximale Ruhe möchten
  • Wahlarzt (ambulant) – bei bestehender Schwangerschaft nur in Kombination verfügbar

Nicht zielführend:

  • Sonderklasse „nur Unfall“ oder „Unfall + wenige schwere Krankheiten“ (ohne Entbindung)
  • Zusätze wie Krankenhaustagegeld, Wellness-/Lifestyle-Tarife, Reiseversicherung & Co.

Baby ab Geburt privat versichern: sinnvoll – und welche Variante?

Ja – wer für sein Kind das Beste will, denkt den Schutz ab Geburt mit. In der Praxis ist die Kombi die sinnvollste Lösung.

Empfehlung: Sonderklasse + Wahlarzt

  • Wahlarzt: massiver Engpass bei Kassen-Kinderärzt:innen → schneller Zugang zu Kinder- und Fachärzt:innen
  • Sonderklasse: Kinder haben besonders in den ersten 4 Lebensjahren häufig Spitalsaufenthalte → bestmögliche Bedingungen, inklusive Begleitperson

Kurz: Kombi heißt ambulant und stationär bestmöglich abgesichert.

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