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Viele Frauen wünschen sich, dass sie ihre Gynäkologin oder ihr Gynäkologe nicht nur während der Schwangerschaft betreut – sondern dass dieselbe vertraute Person auch bei der Geburt an ihrer Seite ist. Doch genau das ist in der allgemeinen Klasse eines öffentlichen Spitals nicht möglich, denn dort besteht kein Recht auf freie Arztwahl.
Nur in einem Privatspital können Patientinnen von der Wahlärztin oder dem Wahlarzt ihres Vertrauens begleitet werden. Die richtige Kombination aus Wahlarzt- und Sonderklasse-Versicherung macht diese durchgängige Betreuung planbar – medizinisch und menschlich.
In einer Kassenordination muss der Alltag eng getaktet werden: viele Patientinnen, kurze Zeitfenster, volle Wartezimmer. Das wirkt sich spürbar auf die Gespräche und Untersuchungen aus. Bei einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt ist das anders:
Die Termine sind großzügiger geplant, die Atmosphäre ruhiger – und die Betreuung individuell. Es bleibt ausreichend Zeit, um Ihre Fragen zu beantworten, Beschwerden ernst zu nehmen und jede Untersuchung sorgfältig durchzuführen. Gerade in der Schwangerschaft ein unschätzbarer Unterschied.
Statt wochenlang auf einen Termin zu warten oder stundenlang im Wartezimmer zu sitzen, bieten viele Wahlärzt:innen kurzfristige Termine mit fixer Uhrzeit. Besonders praktisch, wenn Sie berufstätig sind, Kinder zu betreuen haben – oder einfach wissen möchten, dass alles in Ordnung ist.
Wahlärzt:innen bieten mehr als nur die Mutter-Kind-Pass-Vorgaben:
Diese Leistungen werden im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung anteilig oder vollständig übernommen – abhängig vom gewählten Tarif und der Einreichweise.
Ein Wahlarztbesuch kostet in der Regel 150–250 €. Mit einer ambulanten Wahlarzt-Versicherung werden diese Beträge bis zur tariflichen Jahreshöchstleistung rückerstattet – in zwei Varianten:
Damit wird die Wahlarztbetreuung nicht nur zur besseren, sondern auch zur planbaren Lösung.
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Weil gute Vorsorge mit Vertrauen beginnt.
– damit Sie Ihre Schwangerschaft so erleben, wie Sie es sich wünschen.

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