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Ein Kaiserschnitt kann medizinisch notwendig sein – etwa bei Komplikationen, bestimmten Vorerkrankungen oder nach einem vorangegangenen Kaiserschnitt. Doch wie dieser Eingriff abläuft, unterscheidet sich stark: In öffentlichen Spitälern wird er oft im engen Zeitfenster abgearbeitet – mit kurzen Aufklärungsgesprächen, wechselndem OP-Team und anschließendem Aufenthalt im Mehrbettzimmer.
Ein geplanter Kaiserschnitt ohne medizinische Indikation („Wunschkaiserschnitt“) ist in der allgemeinen Gebührenklasse öffentlicher Spitäler nicht möglich. Genau hier setzt die private Krankenversicherung an – und ermöglicht nicht nur Wunschtermine und Wunschärztin, sondern auch bessere Betreuung vor, während und nach dem Eingriff.
Medizinisch mag der Ablauf ähnlich sein – organisatorisch und emotional sind die Unterschiede gravierend.
In der allgemeinen Klasse öffentlicher Spitäler ist ein Wunschkaiserschnitt ohne medizinische Indikation nicht vorgesehen. Private Krankenversicherungen hingegen übernehmen die tariflich vereinbarten Leistungen für alle Geburtsmethoden in Vertragskrankenhäusern – also auch für einen geplanten Wunschkaiserschnitt, sofern dieser im Vertrag enthalten ist.
Das bedeutet:
âś… Spontane vaginale Geburt
âś… Geplanter Kaiserschnitt (medizinisch oder auf Wunsch)
âś… Notfall-Kaiserschnitt
âś… Wassergeburt oder alternative Methoden
Ein Kaiserschnitt ist ein operativer Eingriff. Die Erholungsphase danach ist körperlich und emotional fordernd. In der allgemeinen Klasse fehlen oft genau die Dinge, die jetzt wichtig wären:
Privat versicherte Frauen profitieren dagegen von:
Viele Schwangere glauben: „Ich habe schon einen Kaiserschnitt geplant – jetzt ist es zu spät.“
Aber: Ein Einstieg in die private Krankenversicherung ist auch während der Schwangerschaft noch möglich.
📌 Fakten:
💡 Auch pränatale Untersuchungen (z. B. Planungsgespräch, Spezialultraschall, Zweitmeinung) sind in vielen Tarifen inkludiert.
„Ich hatte große Angst vor einem Kaiserschnitt. Mir war wichtig, dass ich die Ärztin kenne, dass mein Mann bei mir sein kann, dass ich danach nicht gleich mit drei anderen Frauen im Zimmer liege. Durch die private Versicherung konnte ich in einer Privatklinik entbinden – mit Einbettzimmer, meiner vertrauten Gynäkologin und ausreichend Zeit zur Erholung. Es war trotzdem eine große Sache – aber ich habe mich sicher und gut betreut gefühlt.“
– Nina K., 36, 2. Schwangerschaft
✔️ Wunsch-Kaiserschnitt möglich
✔️ Geplanter OP-Termin mit gewählter Ärztin
✔️ Einbett- oder Zweibettzimmer zur Regeneration
✔️ Flexible Besuchszeiten & Platz für Begleitperson
✔️ Rasche Hilfe bei Komplikationen
✔️ Auch bei bestehender Schwangerschaft noch möglich
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Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen in Ihrer Situation abgedeckt sind – und wie Sie Ihre Geburt planbar, ruhig und medizinisch hochwertig gestalten können.
👶 Fazit: Ein Kaiserschnitt ist nicht einfach nur eine Operation – sondern der Moment, in dem Ihr Kind zur Welt kommt. Sorgen Sie dafür, dass er in einem Umfeld geschieht, das Ihnen Sicherheit, Würde und Geborgenheit bietet. Die private Krankenversicherung macht’s möglich.

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